Organisierte nachsuchen in Dänemark
Aufnahmebedingungen sowie die Nachsuchenarbeit der eingetragenen Schweisshunde behandelt. In diesem Bericht werden Themen wie Entstehung des Schweissregisters, rechtliche Grundlage,
Das Schweisshunderegister Dänemarks vom "Dansk Jagtforening" (DJV) wurde im Jahre 1974 gegründet. Im Jahre 1976 wurde das Register an " Dansk Jagthundeudvalg" ( Ausschuss für dänischen Jagdhund) übergeben.Das dänische Jagdgesetz wurde im Jahre 1982 geändert, und die Nachsuchenarbeit der eingetragenen Schweishundeführer wurde hierdurch gesetzlich geregelt. Die Betreuung des Schweisshunderegisters wurde gleichzeitig vom Landwirtschaftsministerium übernommen, und im Jahre 1989 wurde es unter der Regie des Umweltministeriums weitergeführt. Ab 1991 ist das Schweisshunderegister dem Amt für Forst- und Naturverwaltung untergeordnet. Das Amt für Forst- und Naturverwaltung ist ein Teil des Umweltministeriums. In der Praxis wird die Verwaltung des Schweissregisters vom Zentralausschus des Jagdverbandes ( Danmarks Jägerforbund) ausgeführt.
Im Jahre 1982 wurde es den eingetragenen Nachsuchenführern durch die Gesetzänderung ermöglicht, die Reviergrenzen ohne vorhergehende Zustimmung des Grundbesitzers / Jagdausübungsberechtigten zu überschreiten, d.h. die Nachsuchenführer haben Wildfolgerecht ohne auf Reviergrenzen zu achten. Der Grundbesitzer/Jagdausübungsberechtigte soll, sofern es möglich ist, im Voraus benachrichtigt werden, aber eine Benachrichtigung nach der Nachsuche muss erfolgen. Bevor eine Reviergrenze überschritten wird, muss der Hunderführer die Polizei verständigen. Diese Möglichkeit die Reviergrenzen zu überschreiten gilt nur für den Hundeführer, der auch seine Schusswaffe mitnehmen und davon Gebrauch machen darf. Eine jegliche Jagdausübung ist untersagt , solange die Nachsuche im fremden Revier durchgeführt wird.Eine weitere Pflicht wurde ab 1993 den dänischen Jägern auferlegt. Gibt es sichere Pürschzeichen, dass ein Stück Schalenwild krankgeschossen wurde, und das Stück nicht innerhalb von 6 Tagesstunden zur Strecke kommt, muss ein eingetragener Nachsuchenhund angefordert werden, um die Nachsuche zu übernehmen. Der Jäger, der das Stück krankgeschossen hat, kann auch diese Pflicht erfüllen, indem ein anderer Hund, der die Prüfung der 400 Meter Übernachtfährte mit dem 1. Preis bestanden hat , eingesetzt wird. Dieser Hundeführer hat aber keine Wildfolge, d.h. er darf nicht ohne Zustimmung des Grundbesitzers /Jagdausübungsberechtigten die Reviergrenzen überschreiten.Das Jagdausübungsrecht folgt in Dänemark dem Grundbesitz, d.h. es gibt keine festgelegteRevierstruktur und bis 1997 keine Mindestflächen wo gejagt werden darf. Seit 01.04.97 darf auf Flächen, die kleiner als 1 Hektar sind, nicht gejagt werden, und Jagdpacht gemäss dem Jagdrecht muss mindesten 5 Hektar umfassen. Unter diesen Bedingungen ist das festgelegte Wildfolgerecht der eingetragenen Schweishundeführer besonders wichtig.
Das Hauptkriterium für Aufnahme im Schweisshunderegister ist , dass ein Nachsuchenhund in dem Gebiet benötigt wird, wo der Hundeführer wohnhaft ist. Die Ernennung neuer Schweisshundeführer erfolgt nach Vorschlag vom Schweisshundeausschuss. Mitglied im Schweisshundeausschuss sind Vertreter vom Amt für Forst- und Naturverwaltung, der dänische Jagdverband, die Forstbesitzer und der dänische Kennelklub.Der Nachsuchenführer muss einen gültigen Jagdschein, Waffenbesitzkarte, eine Waffe mit gezogenen Lauf sowie eine Schrotflinte besitzen.
Der Nachsuchenführer muss einen Prüfung mit seinem Hund bestehen.Weiter muss der Hundeführer an einem Lehrgang auf Kalø teilnehmen. In diesem Lehrgang, der die Teori und Prakzis beinhaltet, wird z. B. die rechtliche Grundlage für die Nachsuchenarbeit sehr sorgfältig behandelt.Eine weiterer sehr wichtiger Teil des Lehrgangs ist die Untersuchung von Pürschzeichen. Die Pürschzeichen, die z.B. Laufschüsse, Waidwund, Äserschüsse, Krellschüsse und Streifschüsse zeigen, sollen von den Hundeführern bewertet werden.Weiter werden einige Schweissfährten mit Hunden von den Lehrgangteilnehmern ausgearbeitet und ausgewertet, um Erfahrungen hieraus zu sammeln.
Jedes Jahr wird eine Übersicht über die eingetragenen Schweisshundeführer zusammen mit dem neuen Jagdschein an die dänischen Jäger geschickt. Ferner werden die Namen im Mitteilungsblatt "Jäger" bekanntgegeben.Die eingetragenen Schweisshundeführer haben jederzeit Schweigepflicht über deren Einsätze.Einen eingetragenen Schweisshund anzuforden ist normalerweise kostenlos. Lediglich ist dem Hundeführer Fahrkosten nach Mindesttarif des Staates zu zahlen.Eine weitere wichtige Arbeit ist das Nachsuchen von Wild von Verkehrsunfällen. Das Fahrgeld wird hier vom Amt für Forst- und Naturverwaltung gezahlt.Zur Zeit sind ungefähr 189 Nachsuchenhunde von 17 Rassen im Schweishunderegister vertreten. Deutsch Drahthaar und Labrador Retriever sind mit über 50 % die meist vertretenen Hunderassen der eingetragenen Hunde.Einmahl jährlich erstellen die Hundeführer einen Bericht über deren Nachsuche. Dieser Bericht wird Kalø zwecks Auswertung zugestellt. Im Jagdjahr 1998/1999 wurden insgesamt 4890 Nachsuchen durchgeführt. 55,1 % der Einsätze waren erfolgreich. Hauptwildart der Nachsuchen sind Rehwild die über 55 % darstellen. Über das Jahr sind die Nachsuchen gleichmässig verteilt auf Frühjahr/Sommer und Herbst. Die Jagd im Frühjahr auf den roten Bock ist vom 16.05 bis 15.07. Die weiteren Nachsuchen auf das übrige Schalenwild und Rehwild erfolgt im Herbst und fängt mit der Hirschjagd am 01.09. an. Die Verkehrsunfälle verteilen sich über das ganze Jahr, aber die Nachsuchen häufen sich imApril/Mai und wieder im September/Oktober.Dank eines zunehmenden Rehwildbestandes und eine stets grössere Anerkennung der Nachsuchenarbeit können die Nachsucheneinsätzen in den vergangenen Jahren eine steigende Tendenz aufweisen.